GOZ Ä5: Symptombezogene Untersuchung korrekt dokumentieren und abrechnen
Kurz, präzise, praxisnah: Dieser Artikel erklärt, wann die GOZ Ä5 greift, wie Sie sie richtig dokumentieren und welche Abrechnungsfehler Sie vermeiden sollten. Mit Checkliste und Beispielsdokumentation für die tägliche Praxisarbeit.
Was ist die GOZ Ä5 (symptombezogene Untersuchung)?
Die GOZ Ä5 bezeichnet die symptombezogene Untersuchung: eine gezielte, auf ein aktuelles Beschwerdebild fokussierte klinische Untersuchung. Im Gegensatz zur vollständigen (Ä6) oder eingehenden Untersuchung (GOZ 0010) erfasst Ä5 nur die für das akute Problem relevanten Befunde und Untersuchungsschritte.
Wann ist die GOZ Ä5 abrechnungsfähig?
- Patient stellt sich mit einem klar umrissenen Symptom vor (z. B. akuter Zahnschmerz in regio 36).
- Die Untersuchung ist auf das Beschwerdebild beschränkt und umfasst nur notwendige Tests (Inspektion, Palpation, Perkussion, Sensibilitätsprüfung, ggf. Röntgenveranlassung).
- Es wurde keine gleichzeitige vollständige oder eingehende Untersuchung abgerechnet (Ä6, GOZ 0010 o. ä.).
Wichtig: Ä5 ist nicht berechnungsfähig, wenn bereits eine umfassendere Untersuchungsziffer für denselben Krankheitsfall angewendet wurde.
Konsequenzen und Abgrenzung: Ä5 vs. Ä6 vs. GOZ 0010
Die Abgrenzung entscheidet über die Berechnungsfähigkeit und die Höhe des Honorars:
- Ä5 (symptombezogen): eng begrenzte, zielgerichtete Untersuchung bei akutem Beschwerdebild.
- Ä6 (vollständige Untersuchung): umfassende Untersuchung des gesamten oralen Status (Statusdiagnostik, Prophylaxestatus etc.).
- GOZ 0010 (eingehende Untersuchung): detaillierte Untersuchung mit umfassender Befundaufnahme, oft vor größerer Therapie oder bei Neupatienten.
Praxisregel: Kann die Leistung als zielgerichtete, auf das Symptom bezogene Untersuchung beschrieben werden, ist Ä5 angezeigt — ansonsten ist eine höherwertige Ziffer zu wählen.
Dokumentation: So schreiben Sie eine belastbare Ä5-Abrechnung
Die Dokumentation ist entscheidend für die Prüfungsfestigkeit. Eine knappe, aber vollständige Dokumentation sollte folgende Punkte enthalten:
- Datum und Uhrzeit der Untersuchung
- Präzise Beschwerdeangabe des Patienten (z. B. „seit 2 Tagen stechender Schmerz regio 36“)
- Kurzbeschreibung der durchgeführten Untersuchungsmaßnahmen (Inspektion, Perkussion, Palpation, Sensibilitätstest, evtl. Röntgen)
- Ergebnis der Tests (positiv/negativ, Lokalisation, Verdachtsdiagnose)
- Therapieempfehlung oder weitere Maßnahmen (z. B. Schmerzlinderung, Notbehandlung, Überweisung)
- Hinweis auf Ausschluss anderer Untersuchungen an diesem Tag (wenn relevant)
Beispiel für eine kurze Dokumentation (Ä5)
Datum: 04.01.2026, 10:15 Beschwerde: Akute, pulssierende Zahnschmerzen seit 24 h, regio 36 Untersuchung: Inspektion: Schwellung vestibulär, Perkussion: positiv, Sensibilität kalt: negativ Befund: Verdacht auf apikale/ pulpitische Ursache zu Zahn 36 Maßnahme: Analgetische Soforttherapie, Verordnung Schmerzmittel, periapikales Röntgen empfohlen Abrechnung: GOZ Ä5
Multiplikator und Honorar: Was ist zu beachten?
In der GOZ gilt üblicherweise ein Regelsatz (z. B. 2,3fach), höhere Multiplikatoren müssen besonders begründet werden (z. B. erhöhter Zeitaufwand, erschwerte Umstände). Jede Erhöhung ist in der Dokumentation zu begründen — das gilt auch für Ä5.
Häufige Abrechnungsfehler und wie man sie vermeidet
- Zu wenig Dokumentation: Fehlende Angaben zur konkreten Beschwerde oder zu den durchgeführten Tests führen schnell zu Beanstandungen.
- Parallelabrechnung: Ä5 darf nicht zusätzlich abgerechnet werden, wenn am selben Fall bereits Ä6/0010 oder vergleichbare Grundleistungen dokumentiert sind.
- Falsche Indikationswahl: Bei umfassender Befundaufnahme und Statusdokumentation ist Ä6/0010 oft die korrekte Wahl.
- Unzureichende Begründung für höhere Multiplikatoren: Beschreiben Sie konkret, warum mehr Aufwand entstand.
Tipps für die Praxis: Schnell, rechtssicher, patientenfreundlich
- Nutzen Sie Vorlagen für die Dokumentation, die sich leicht ins Praxismanagement integrieren lassen.
- Schulen Sie das Team bei der Gesprächs- und Befunddokumentation: Präzise Patientenangaben reduzieren Nachfragen bei Prüfstellen.
- Vermerken Sie immer, wenn die Untersuchung rein symptombezogen war und keine komplette Diagnostik erfolgte.
- Bei Unsicherheit: Kurzfristig auf höherwertige Untersuchung wechseln und die erweiterte Indikation dokumentieren.
Weiterführende Links und Quellen
- KZBV / Abrechnungsmappe: https://abrechnungsmappe.kzvb.de/leistungskataloge/zugriffsfaehige-goaeleistungen-pkv/aus-teil-b-i-allgemeine-beratungen-und-untersuchungen/ae-symptombezogene-untersuchung
- Praxis- und Abrechnungsportale mit Fallbeispielen: IWW, Dentclub, Abrechnungswelt (Suchbegriffe: "Ä5 symptombezogene Untersuchung" in Verbindung mit GOZ)
Fazit
GOZ Ä5 ist ein wichtiges Instrument für die zielgerichtete Abrechnung akuter Beschwerdefälle. Entscheidend sind die enge fachliche Abgrenzung gegenüber umfassenden Untersuchungen, eine präzise Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen und die rationale Begründung von Multiplikatoren. Mit standardisierten Dokumentationsvorlagen und klaren Praxisregeln vermeiden Sie Prüfungsrisiken und steigern die Abrechnungsqualität.
Hinweis: Gesetzliche Regelungen und Kommentarliteratur ändern sich. Bei konkreten Abrechnungsfragen oder Unsicherheit prüfen Sie stets die aktuelle Gebührenordnung und die Veröffentlichungen Ihrer Zahnärztekammer bzw. Abrechnungsstelle.
Weitere Beiträge
Wie viel Rente bekommen Zahnärzte wirklich? Ein klarer Blick auf die durchschnittliche Rente für Zahnärzte
vor 3 Wochen
Gewinn Zahnarztpraxis steigern: Realistische Kennzahlen, Berechnung und 10 wirkungsvolle Hebel
vor 2 Wochen