Krone rausgefallen — wer zahlt? Kosten, Rechte und was jetzt zu tun ist
Wenn plötzlich die Zahnkrone herausfällt, stellen sich schnell zwei Fragen: Wie bekomme ich wieder einen festen Zahn und wer übernimmt die Kosten? Dieser Artikel erklärt Ihre Rechte, typische Kosten und die richtigen Schritte — verständlich und auf den Punkt.
Ein plötzlicher Verlust der Zahnkrone ist unangenehm und kann verunsichern. In vielen Fällen lässt sich die Krone wieder einsetzen oder kostengünstig provisorisch befestigen. Entscheidend für die Frage "krone rausgefallen wer zahlt" sind die Ursache des Verlustes, die Art Ihrer Krankenversicherung und ob eine Gewährleistung oder Garantie greift.
Erste Schritte nach dem Herausfallen der Krone
- Sammeln Sie die Krone: Finden Sie die Krone und bringen Sie sie mit zum Zahnarzt — manchmal kann sie wieder eingesetzt werden.
- Schonende Aufbewahrung: Krone trocken und sauber aufbewahren (nicht in Desinfektionsmittel). Kurzfristig feucht halten, z. B. in Milch oder einer verschlossenen Plastiktüte.
- Nicht auf der Seite kauen: Vermeiden Sie Belastung des betroffenen Zahns. Bei Schmerzen können Paracetamol oder Ibuprofen helfen (nach Packungsbeilage).
- Provisorische Befestigung: In Apotheken gibt es temporären Zahnzement für eine kurzfristige Fixierung bis zum Zahnarztbesuch.
- Sofort-Termin vereinbaren: Melden Sie sich beim Zahnarzt — je schneller, desto besser (Infektions- und Folgeschäden vermeiden).
Wer zahlt? Übersicht nach Situation
1) Krone rausgefallen durch Material- oder Behandlungsfehler (innerhalb Gewährleistungsfrist)
Wenn die Krone wegen eines Behandlungsfehlers, mangelhafter Befestigung oder Materialfehlers abging und das innerhalb einer angemessenen Gewährleistungsfrist passiert, trägt in der Regel der Zahnarzt bzw. seine Praxis die Kosten für Nachbesserung oder Neuanfertigung. Forderungen sollten Sie schriftlich und mit Begründung stellen. Hinweise zu rechtlichen Ansprüchen finden Sie z. B. bei Fachportalen wie IWW oder Verbraucherzentralen.
2) Krone durch normalen Verschleiß oder lange Nutzungsdauer
Bei Altersverschleiß oder wenn die Krone sehr alt ist, wird die Neuanfertigung meist nicht vom Zahnarzt bezahlt. Hier zahlen Sie die Kosten — gegebenenfalls mit Zuschuss Ihrer Krankenkasse.
3) Unfallbedingter Verlust (z. B. Sturz, Schlag)
Bei Unfall kann die private Haftpflichtversicherung (bei Fremdverschulden) oder die private Unfallversicherung (bei Ihnen selbst) Kosten übernehmen. Bei Unfällen im Straßenverkehr kommt ggf. die Kfz-Haftpflicht in Betracht. Prüfen Sie die Policen und melden Sie den Schaden zeitnah.
4) Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) vs. private Krankenversicherung (PKV)
- GKV: Für Kronen gibt es meist einen Festzuschuss (prothetische Versorgung). Die GKV zahlt nicht die vollen Kosten für hochwertige Materialien; den Rest müssen Sie selbst tragen oder über Zusatzversicherung abdecken.
- PKV: Viele private Versicherungen erstatten Kosten gemäß Tarif; Umfang und Erstattungshöhe variieren stark. Prüfen Sie Ihre Vertragsbedingungen.
Kosten: Re-cementing, Reparatur oder Neuanfertigung
- Wiederbefestigung (Re-cementing): Wenn die Krone unbeschädigt ist, kann der Zahnarzt sie oft wieder einsetzen. Kosten: häufig deutlich geringer (z. B. zwischen ca. 20–150 €), je nach Aufwand.
- Reparatur: Kleine Schäden können manchmal repariert werden (Kosten variabel).
- Neuanfertigung: Bei Defekt oder nicht mehr passender Krone: Materialabhängig zwischen einigen hundert bis >1.000 € pro Krone. Die GKV übernimmt nur den Festzuschuss; der Rest ist privat.
Rechte, Garantie und Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Zahnarzt bestehen in der Regel nach deutschem Recht (BGB) — typischerweise zwei Jahre bei Werkleistungen. Manche Praxen bieten zusätzliche Garantien; lassen Sie sich diese schriftlich geben. Wenn innerhalb dieser Frist die Krone ohne eigenes Verschulden ausfällt, ist der Zahnarzt zur Nachbesserung verpflichtet. Bei Streit kann eine Zweitmeinung oder zahnärztliches Gutachten helfen.
Was Sie zum Zahnarzttermin mitbringen sollten
- Die herausgefallene Krone (wenn gefunden).
- Versichertenkarte (GKV) oder Policendaten (PKV).
- Bestehende Unterlagen: Röntgenbilder, Behandlungsberichte, Kostenvoranschläge.
- Notizen zur Entstehung (wann, wie passiert) — wichtig für Gewährleistungsfragen.
Prävention: Damit es seltener passiert
- Regelmäßige Kontrollen beim Zahnarzt (lockere Kronen werden früh erkannt).
- Kauverhalten anpassen: harte Speisen vermeiden, nicht an harten Gegenständen knabbern.
- Bei Bruxismus (Zähneknirschen) Nachtwache/Schiene tragen.
Fazit: Krone rausgefallen — wer zahlt?
Ob Sie selbst zahlen müssen oder nicht, hängt von der Ursache, dem Versicherungsstatus und möglichen Gewährleistungsansprüchen ab. Wenn die Krone durch einen Behandlungsfehler oder Materialmangel ausgefallen ist, ist der Zahnarzt meist in der Pflicht. Bei Verschleiß, Materialwahl oder abgelaufener Lebensdauer trägt in der Regel der Patient die Kosten — mit möglichen Zuschüssen der GKV oder Erstattungen durch die PKV/Versicherungen.
Bei Unsicherheit: Dokumentieren Sie den Vorfall, suchen Sie zeitnah den Zahnarzt auf und klären Sie schriftlich Garantie- und Kostenfragen. Weiterführende Informationen zu Patientenrechten und Prothetik finden Sie bei der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und der Verbraucherzentrale.
Wenn Sie möchten, kann ich Ihnen eine kurze Checkliste für das Gespräch mit dem Zahnarzt erstellen oder beim Formulieren einer schriftlichen Reklamation helfen.
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