EKr (Entfernung Krone): Alles, was Sie über BEMA 23 und GOZ 2290 wissen müssen
Sie stehen vor der Frage, was eine EKr-Behandlung bedeutet und wie sie abgerechnet wird? Oder sind Sie Zahnarzt und suchen nach Klarheit in der Abrechnung nach BEMA und GOZ? Dieser Artikel liefert Ihnen alle wichtigen Informationen rund um die Entfernung einer Krone (EKr), die Unterschiede zwischen BEMA 23 und GOZ 2290, und was Sie als Patient oder Behandler wissen müssen.
Was bedeutet EKr (Entfernung Krone)?
EKr steht für die Entfernung einer Krone, eines Brückenankers oder eines abgebrochenen Wurzelstiftes. Es handelt sich um eine zahnärztliche Leistung, die notwendig wird, wenn eine Krone beschädigt ist, sich gelockert hat oder aus anderen Gründen entfernt werden muss. Die Abrechnung dieser Leistung kann sowohl über die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) als auch über den Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA) erfolgen.
BEMA 23 (EKr): Die Abrechnung für Kassenpatienten
Im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung (gesetzliche Krankenversicherung) wird die Entfernung einer Krone über die BEMA-Nummer 23 (EKr) abgerechnet. BEMA 23 umfasst:
- Das Entfernen einer Krone
- Das Entfernen eines Brückenankers
- Das Entfernen eines abgebrochenen Wurzelstiftes
Wichtig: BEMA 23 ist je Trennstelle abrechenbar, wobei je Krone, Brückenanker oder Brückenglied nur eine Trennstelle vorgesehen ist. Das bedeutet, dass wenn eine Krone in mehreren Teilen entfernt werden muss, die BEMA 23 dennoch nur einmal angesetzt werden kann, sofern es sich um dieselbe Krone handelt.
GOZ 2290: Die Abrechnung für Privatpatienten und Zusatzleistungen
Die GOZ-Nummer 2290 beschreibt im Wesentlichen die gleiche Leistung wie BEMA 23, findet aber Anwendung bei Privatpatienten oder wenn eine Leistung über die GKV-Versorgung hinausgeht. Die offizielle Definition der GOZ 2290 lautet:
„Entfernen einer Krone bzw. eines Brückenankers oder eines abgebrochenen Wurzelstiftes bzw. das Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges“
GOZ 2290 kann auch bei Kassenpatienten zur Anwendung kommen, wenn eine andersartige Versorgung (z.B. aufwendigere Entfernungstechniken) gewünscht wird, die über die Kassenleistung hinausgeht. In diesem Fall muss der Patient vor der Behandlung eine private Vereinbarung unterschreiben.
Unterschiede zwischen BEMA 23 (EKr) und GOZ 2290
Obwohl BEMA 23 und GOZ 2290 im Grunde die gleiche Leistung beschreiben, gibt es einige wichtige Unterschiede:
- Abrechnung: BEMA 23 wird über die Krankenkasse abgerechnet, GOZ 2290 privat.
- Leistungsumfang: GOZ 2290 beinhaltet zusätzlich das Abtrennen von Brückengliedern oder Stegen, was in BEMA 23 nicht explizit erwähnt wird.
- Honorierung: Die Höhe der Vergütung unterscheidet sich deutlich zwischen BEMA und GOZ. GOZ erlaubt es dem Zahnarzt, den Schwierigkeitsgrad und den Zeitaufwand der Behandlung zu berücksichtigen und den Preis entsprechend anzupassen (innerhalb des üblichen Rahmens).
- Dokumentation: Bei der Abrechnung nach GOZ ist eine detailliertere Dokumentation der erbrachten Leistungen erforderlich.
Wann ist welche Abrechnungsnummer (BEMA 23 oder GOZ 2290) anzuwenden?
Die Wahl der korrekten Abrechnungsnummer hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Versicherungsstatus des Patienten: Gesetzlich versicherte Patienten erhalten die Leistung in der Regel über BEMA 23. Privatpatienten erhalten eine Rechnung nach GOZ 2290.
- Art der Leistung: Wenn über die reine Entfernung einer Krone hinausgehende Leistungen erbracht werden (z.B. das Abtrennen eines Brückengliedes bei einem Kassenpatienten, der dies wünscht), kann GOZ 2290 auch bei Kassenpatienten zur Anwendung kommen (mit privater Vereinbarung).
- Komplexität der Behandlung: In besonders schwierigen Fällen, die einen hohen Zeitaufwand erfordern, kann die Abrechnung nach GOZ 2290 auch für Kassenpatienten in Betracht gezogen werden (mit privater Vereinbarung).
Abrechnung der EKr im Zusammenhang mit anderen Leistungen
Die Entfernung einer Krone (EKr) steht oft im Zusammenhang mit anderen zahnärztlichen Behandlungen. Hier einige Beispiele:
- Extraktion eines Zahnes: Wenn die Krone entfernt werden muss, um einen Zahn zu extrahieren, kann die EKr (BEMA 23 oder GOZ 2290) zusätzlich zur Extraktion abgerechnet werden.
- Entfernung eines Implantatkopfes: Das Entfernen einer Krone von einem Implantat wird ebenfalls über die GOZ 2290 abgerechnet.
- Erneuerung einer Krone: Wenn eine Krone entfernt und durch eine neue ersetzt wird, können beide Leistungen (EKr und die Eingliederung der neuen Krone) abgerechnet werden.
Wichtige Hinweise für Patienten
Als Patient sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Kostenvoranschlag: Lassen Sie sich vor der Behandlung einen Kostenvoranschlag geben, insbesondere wenn die Abrechnung nach GOZ erfolgt.
- Aufklärung: Fragen Sie Ihren Zahnarzt nach den Gründen für die Entfernung der Krone und den alternativen Behandlungsmöglichkeiten.
- Private Vereinbarung: Wenn Ihnen als Kassenpatient die Abrechnung nach GOZ angeboten wird, lassen Sie sich die Gründe dafür genau erklären und bestehen Sie auf einer schriftlichen Vereinbarung.
Fazit
Die EKr (Entfernung Krone) ist eine gängige zahnärztliche Leistung, die sowohl über BEMA 23 als auch über GOZ 2290 abgerechnet werden kann. Das Verständnis der Unterschiede und Abrechnungsmodalitäten ist sowohl für Zahnärzte als auch für Patienten wichtig, um eine transparente und korrekte Abrechnung zu gewährleisten. Im Zweifelsfall sollten Sie sich immer von Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Krankenkasse beraten lassen.